Strompreis und Gaspreis 2027: Viele Strom- und Gasversorger erhöhen ihre Preise zum 1. Januar 2027, bei Haushalten wie bei Betrieben. Die Briefe dazu kommen im November. Bei Gas erwartet das Vergleichsportal Verivox je nach Tarif 10 bis 20 % mehr, beim Strom steigen vor allem Netzentgelte und Umlagen. Wer den Brief bekommt, kann zum Tag der Erhöhung kündigen und wechseln. Hier steht, warum die Preise steigen, welche Fristen gelten und wie Sie ein Angebot bekommen, das Sie direkt neben den Brief legen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Warum es teurer wird: Gas kostet im Großhandel rund das Dreifache von Ende Februar: damals rund 30 €/MWh, am 26.10.2026 96,08 €/MWh. Beim Strom steigen Übertragungsnetzentgelte und Umlagen, weil der Bundeszuschuss sinkt.
- Was der Markt erwartet: Am Terminmarkt kostet Strom für 2027 125 bis 150 €/MWh, für 2029 85 bis 95 €/MWh. Gas für 2027 kostet 55 bis 70 €/MWh, für 2029 25 bis 35 €/MWh (vier Wochen bis 14.10.2026).
- Wann der Brief kommt: In der Grundversorgung sechs Wochen vorher, für den 1. Januar also bis 20. November. Bei anderen Verträgen von Haushalten einen Monat vorher (bis 1. Dezember), bei Betrieben zwei Wochen vorher.
- Ihr Recht: Bei einer Preiserhöhung können Sie ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht.
- Preisgarantie: Was garantiert ist, bleibt während der Laufzeit gleich. Welche Bestandteile die Garantie umfasst, steht im Vertrag.
- Kündigung: Bei einem Lieferantenwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger. Sie selbst müssen dafür nichts tun.
Brief bekommen? Holen Sie ein zweites Angebot ein. Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung oder nennen Sie Postleitzahl und Jahresverbrauch. Sie bekommen ein Angebot per E-Mail, kostenlos und unverbindlich; wechseln Sie, kümmert sich der neue Lieferant um die Kündigung. Vergleichen Sie ruhig: Legen Sie es neben den Preisbrief und neben das Ergebnis eines Vergleichsportals.
Fristen und Sonderkündigung auf einen Blick
| Vertrag | Ankündigung spätestens | Für den 1.1.2027 bis | Kündigung |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung (Haushalte) | 6 Wochen vorher, per Brief und auf der Website | 20.11.2026 | Kündigung ohne Frist zum 1.1.2027; sonst jederzeit mit 2 Wochen Frist |
| Haushalt, Vertrag außerhalb der Grundversorgung | 1 Monat vorher | 1.12.2026 | Kündigung ohne Frist zum 1.1.2027 |
| Betrieb | 2 Wochen vorher | 18.12.2026 | Kündigung ohne Frist zum 1.1.2027 |
Ein Sonderfall: Manche Versorger erhöhen nicht, sondern hören ganz auf. Die Stadtwerke Espelkamp beenden ihre Strom- und Gaslieferung zum 31. Dezember 2026; dort brauchen alle Kunden bis Jahresende einen neuen Vertrag. Was in diesem Fall gilt, steht im Beitrag Stadtwerke Espelkamp stellen Strom- und Gaslieferung ein.
Strompreis und Gaspreis 2027: Was sich zum 1. Januar ändert
Der Preis auf Ihrer Rechnung setzt sich aus Energie, Netzentgelten, Umlagen, Abgaben und Steuern zusammen. Für 2027 bewegen sich mehrere Bestandteile gleichzeitig, und ein großer Teil davon wird nicht vom Versorger festgelegt: Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Die Werte für Netzentgelte und Umlagen sind vorläufig: Sie gelten nur, wenn der Bundestag den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten bis zum 7. Dezember 2026 beschließt.
| Bestandteil | 2026 | 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|
| Aufschlag für besondere Netznutzung (Strom) | 1,559 ct/kWh | 2,027 ct/kWh | Amprion |
| Offshore-Netzumlage (Strom) | 0,941 ct/kWh | 1,143 ct/kWh | Netztransparenz |
| KWKG-Umlage (Strom) | 0,446 ct/kWh | 0,451 ct/kWh | Netztransparenz |
| Übertragungsnetzentgelt (Ø Höchstspannung) | 2,86 ct/kWh | 3,54 ct/kWh | TransnetBW |
| Bundeszuschuss Übertragungsnetz | 6,5 Mrd. € | 5,525 Mrd. € | TransnetBW |
| Netzentgelte vor Ort (Haushalt) | Strom im Schnitt +1,9 %, Gas rund +3 %, je nach Netzgebiet | Verivox | |
| CO₂-Preis Erdgas und Heizöl | 55–65 €/t | 55–65 €/t | Bundestag, 15.10.2026 |
| Stromsteuer Haushalte | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | ZfK |
Allein die drei Umlagen steigen zusammen von 2,946 auf 3,621 ct/kWh netto, also um 0,675 ct/kWh. Gibt der Versorger das voll weiter, sind das bei einem Haushalt mit 3.500 kWh im Jahr 23,63 € netto mehr, bei einem Betrieb mit 100.000 kWh 675,00 € netto. Eine Senkung der Stromsteuer für alle wird diskutiert, beschlossen ist sie nicht. Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen weiter den ermäßigten Satz von 0,05 ct/kWh.
Den größten Ausschlag gibt beim Gas der Großhandel. Viele Versorger haben ihre Kunden 2026 noch mit Gas beliefert, das sie früher günstiger eingekauft hatten. Für 2027 müssen sie zu den heutigen Preisen nachkaufen. Was der Markt dafür verlangt, zeigt der nächste Abschnitt.
Strompreis 2027 Prognose: Was der Terminmarkt zeigt
Eine sichere Prognose für Strompreis und Gaspreis gibt es nicht. Den besten Anhaltspunkt liefert der Terminmarkt: Dort kaufen Versorger und große Betriebe Strom und Gas für die kommenden Jahre ein. Die Preise zeigen, was der Markt heute für 2027 bis 2029 erwartet.
| Lieferjahr | Strom (Base) | Gas |
|---|---|---|
| 2027 | 125–150 €/MWh (12,50–15,00 ct/kWh) | 55–70 €/MWh (5,50–7,00 ct/kWh) |
| 2028 | 95–115 €/MWh (9,50–11,50 ct/kWh) | 35–45 €/MWh (3,50–4,50 ct/kWh) |
| 2029 | 85–95 €/MWh (8,50–9,50 ct/kWh) | 25–35 €/MWh (2,50–3,50 ct/kWh) |
Zwei Dinge fallen auf. Seit Mitte September sind die Preise für 2027 deutlich gestiegen, bei Strom um rund 15 %, bei Gas um fast 20 %. Und die späteren Jahre liegen deutlich darunter. Für Haushalte heißt das: Eine kürzere Laufzeit hält Ihnen die Tür offen, falls die Preise ab 2028 sinken; eine längere Preisgarantie gibt Sicherheit, falls nicht. Betriebe können den Einkauf über mehrere Lieferjahre verteilen und so das Preisniveau glätten. Die aktuellen Kurse zeigt unser Energiemarkt-Dashboard.
Für Haushalte: Preisbrief vergleichen und bei Bedarf wechseln
- Neuen Preis ablesen. Im Brief stehen der neue Arbeitspreis, der neue Grundpreis und der Tag, ab dem sie gelten.
- Auf ein Jahr umrechnen. Arbeitspreis mal Jahresverbrauch plus zwölf Monate Grundpreis. So sehen Sie, was die Erhöhung im Jahr ausmacht, und können Angebote direkt vergleichen.
- Preisgarantie nachsehen. Im Vertrag oder auf der letzten Jahresrechnung steht, ob eine Garantie gilt und welche Bestandteile sie umfasst. Oft ist es nur der Energiepreis; Netzentgelte und Umlagen können dann weitergegeben werden.
- Vergleichen. Holen Sie ein zweites Angebot ein und legen Sie es neben den Brief. Passt der neue Preis Ihres Versorgers, müssen Sie nichts tun.
- Wechseln, wenn es sich lohnt. Als Lieferbeginn den Tag der Preiserhöhung wählen. Die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt der neue Lieferant; Sie selbst müssen dafür nichts tun.
- Zählerstand festhalten. Am Tag der Umstellung den Zähler fotografieren. Das hilft bei der Schlussrechnung.
Wichtig: Kündigen Sie nicht selbst, bevor der neue Vertrag steht. Am einfachsten schließen Sie den neuen Vertrag ab, und der neue Lieferant kündigt für Sie. Ohne Anschlussvertrag beliefert Sie der örtliche Grundversorger in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang und meist zu höheren Preisen. Aus der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist wechseln.
Neuer Vertrag für Ihren Haushalt: Wir rechnen Ihnen ein Angebot für Strom oder Gas auf Ihren Verbrauch aus, mit Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit. So sehen Sie auf einen Blick, was es im Jahr kostet, und können es direkt neben Ihren Preisbrief legen. Die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt der neue Lieferant, Sie selbst müssen dafür nichts tun.
Für Betriebe: Gewerbestrom und Gewerbegas ab 1. Januar 2027
Auch Betriebe bekommen den Brief, spätestens zwei Wochen vor der Änderung, und können dann zu diesem Tag kündigen. Betriebe mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch gelten rechtlich als Haushaltskunden; für sie gilt ein Monat. Viele Gewerbeverträge geben Netzentgelte, Umlagen und Steuern vertraglich geregelt weiter. Was davon im Einzelfall gilt, steht in den Preisänderungsklauseln Ihres Vertrags.
Wichtiger als der Brief ist für viele Betriebe der Zeitpunkt der Beschaffung. Wer ab 1. Januar 2027 noch keinen Vertrag hat, sollte nicht bis Dezember warten: Angebote für Betriebe gelten oft nur am Tag der Abgabe, und der Terminmarkt für 2027 ist seit Mitte September deutlich gestiegen. Für 2029 liegen die Preise deutlich darunter, bei Strom rund ein Drittel, bei Gas mehr als die Hälfte. Ob ein kurzer oder ein mehrjähriger Vertrag passt, hängt von Ihrem Bedarf ab. Mehr dazu im Leitfaden Strombeschaffung; Preissignale für Ihren Bedarf meldet das Preisfenster.
Gewerbestrom und Gewerbegas ab 1. Januar 2027: Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten ein, als Festpreis oder Spotpreis, für eine oder mehrere Lieferstellen. Sie bekommen die Angebote nebeneinander und entscheiden selbst. Bei einem Wechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger.
Unser Angebot: Vergleichen Sie ruhig
Deutsche Energien Partner ist Energiemakler für Strom und Gas, für Haushalte und Betriebe. Wir holen für Ihre Lieferstelle Angebote mehrerer Lieferanten ein und sind an keinen Lieferanten gebunden. Sie bekommen per E-Mail ein konkretes Angebot mit Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit. Legen Sie es neben den Preisbrief Ihres Versorgers und neben das Ergebnis eines Vergleichsportals. Dann entscheiden Sie. Wechseln Sie, übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger; Sie selbst müssen dafür nichts tun.
Angebot anfordern, für Haushalt oder Betrieb: Name, E-Mail, Postleitzahl und Jahresverbrauch genügen. Wenn Sie die Rechnung mitschicken, lesen wir die Daten selbst ab. Den Preisbrief Ihres Versorgers können Sie uns danach per E-Mail schicken, dann legen wir beides nebeneinander.
Für Sie kostenlos: Der Lieferant zahlt uns eine Provision, die im angebotenen Preis enthalten ist; ein Honorar zahlen Sie nicht. Ob Sie abschließen, entscheiden Sie.
Häufige Fragen zu Strompreis und Gaspreis 2027
Steigen Strompreis und Gaspreis 2027?
Bei vielen Versorgern ist damit zu rechnen. Wie stark, hängt vom Versorger, vom Tarif und vom Netzgebiet ab. Verivox erwartet bei Gas Erhöhungen von 10 bis 20 % je nach Tarif. Beim Strom steigen die Umlagen um zusammen 0,675 ct/kWh netto, die Netzentgelte vor Ort für Haushalte im Schnitt um 1,9 %. Hinzu kommt der Einkauf: Wer 2027 nachkaufen muss, zahlt deutlich mehr als vor einem Jahr.
Bis wann wird eine Preiserhöhung zum 1. Januar angekündigt?
In der Grundversorgung kommt die Ankündigung sechs Wochen vorher, also bis 20. November 2026, per Brief und auf der Website. Bei anderen Verträgen von Haushalten spätestens einen Monat vorher, also bis 1. Dezember 2026, bei Betrieben spätestens zwei Wochen vorher, also bis 18. Dezember 2026.
Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Erhöht der Versorger den Preis, können Sie ohne Einhaltung einer Frist zum Tag der Erhöhung kündigen, auch in der Grundversorgung. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht. Die Kündigung sollte spätestens zu diesem Tag beim Versorger sein.
Kann ich trotz laufendem Vertrag den Anbieter wechseln?
Ja, wenn der Versorger den Preis erhöht: Dann können Sie ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen, auch während einer Mindestlaufzeit. Ohne Preiserhöhung gilt die Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag. Bei Verträgen, die Haushalte seit März 2022 geschlossen haben, beträgt sie nach Ablauf der Erstlaufzeit höchstens einen Monat.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn nur Netzentgelte oder Umlagen steigen?
In der Regel ja. Das Gesetz nimmt nur zwei Fälle aus: die unveränderte Weitergabe einer geänderten Umsatzsteuer und die Weitergabe von Entlastungen. Steigen Netzentgelte oder Umlagen und erhöht der Versorger deshalb den Preis, bekommen Sie einen Brief und können kündigen.
Darf mein Versorger trotz Preisgarantie erhöhen?
Was garantiert ist, bleibt während der Laufzeit gleich. Viele Garantien umfassen aber nur den Energiepreis. Netzentgelte, Umlagen und Steuern dürfen dann weitergegeben werden. Welche Art von Garantie Sie haben, steht im Vertrag.
Worauf sollte ich beim Anbieterwechsel achten?
Rechnen Sie das neue Angebot und den Preisbrief auf ein Jahr: Arbeitspreis mal Jahresverbrauch plus zwölf Monate Grundpreis. Vergleichen Sie außerdem Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist. Die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt der neue Lieferant. Halten Sie am Wechseltag den Zählerstand fest.
Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag habe?
Die Versorgung läuft weiter. Der örtliche Grundversorger beliefert Sie dann in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang und meist teurer als ein regulärer Vertrag. Danach gelten die Bedingungen der Grundversorgung. Am einfachsten schließen Sie den neuen Vertrag ab und lassen den neuen Lieferanten für Sie kündigen.
Wie kündige ich richtig?
Bei einem Lieferantenwechsel müssen Sie selbst nichts tun: Der neue Lieferant übernimmt die Kündigung beim bisherigen Versorger, auch die Sonderkündigung zum Tag der Preiserhöhung. Wer selbst kündigen möchte, tut das in Textform, also per Brief, E-Mail oder Formular des Versorgers, mit Kundennummer, Zählernummer und dem Hinweis auf die Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.
Gibt es eine Prognose für Strompreis und Gaspreis 2027?
Eine sichere Prognose gibt es nicht. Den besten Anhaltspunkt liefert der Terminmarkt: In den vier Wochen bis 14. Oktober 2026 kostete Strom für 2027 dort 125 bis 150 €/MWh, Gas 55 bis 70 €/MWh. Für 2028 und 2029 lagen die Preise deutlich niedriger, für 2029 bei Strom 85 bis 95 €/MWh und bei Gas 25 bis 35 €/MWh. Die aktuellen Kurse zeigt unser Energiemarkt-Dashboard.
Gibt es 2027 eine Entlastung beim Strompreis?
Teilweise. Der Bund soll die Kosten der Übertragungsnetze 2027 mit 5,525 Mrd. € bezuschussen, nach 6,5 Mrd. € im Jahr 2026; beschlossen sein muss das bis 7. Dezember 2026. Eine Senkung der Stromsteuer für alle Haushalte wird diskutiert, beschlossen ist sie nicht. Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen weiter den ermäßigten Satz von 0,05 ct/kWh.
Gilt das auch für Betriebe?
Ja, mit kürzerer Frist: Betriebe bekommen die Ankündigung spätestens zwei Wochen vor der Änderung und können ebenfalls kündigen. Betriebe mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch gelten als Haushaltskunden, für sie gilt ein Monat. Wie Netzentgelte und Umlagen weitergegeben werden, regelt der jeweilige Vertrag.
Quellen
- § 41 EnWG: Unterrichtung über Preisänderungen und Kündigungsrecht
- § 5 StromGVV: Preisänderungen in der Grundversorgung
- § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung
- § 3 EnWG: Begriffsbestimmungen (Haushaltskunden bis 10.000 kWh)
- § 309 BGB: Laufzeit und Kündigungsfrist bei Verbraucherverträgen
- Amprion: Aufschlag für besondere Netznutzung 2027
- Netztransparenz: Offshore-Netzumlage 2027
- Netztransparenz: KWKG-Umlage 2027
- TransnetBW: Vorläufige Übertragungsnetzentgelte 2027 (01.10.2026)
- Verivox-Berechnung zu Netzentgelten und Gaspreisen 2027 (17.10.2026)
- Berliner Zeitung: Ab Januar 2027 bis zu 20 Prozent mehr fürs Gas (17.10.2026)
- Bundestag: CO₂-Preis 2027 bleibt im Korridor von 55 bis 65 Euro (15.10.2026)
- ZfK: Strompreis 2027, Entlastungen im Überblick
- Energiemarkt-Dashboard: TTF-Frontmonat und Terminmarkt 2027 bis 2029


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