· Erstveröffentlichung 19.10.2026 · Autor: Vahid Parma, Energiemakler

Nachtrag 25.10.2026: Am 23. Oktober lag der Füllstand bei 61,3 % (151,6 Milliarden kWh), ein Jahr zuvor bei 75,4 %. Seit dem 16.10. kamen damit nur 0,8 Prozentpunkte dazu. Die Bundesnetzagentur bleibt in ihrer Lagebewertung vom 23.10. bei ihrer Einschätzung: Die Versorgung ist gesichert, ein niedriger Füllstand am Winterende ist wahrscheinlich, und die Ziele zum 1. November zu erreichen, hält sie nicht für zwingend. Gas für November kostete am 23.10. am Markt 9,39 ct/kWh (16.10.: 8,96 ct/kWh). Die Analyse unten bleibt auf dem Stand vom 16.10.; aktuelle Werte zeigt unser Energiemarkt-Dashboard.

Gaspreis 2027: Was die Preiserhöhungen zum 1. Januar 2027 für Betriebe und Haushalte bedeuten, welche Fristen gelten und was der Terminmarkt bis 2029 zeigt, steht im Beitrag Strompreis und Gaspreis 2027.

Die deutschen Gasspeicher waren am 16. Oktober 2026 zu 60,5 % gefüllt, ein Jahr zuvor zu 75,5 %. Wird dieser Winter so wie der letzte, stünden sie am Ende nur noch bei rund 8 bis 10 %. Für Betriebe geht es dabei weniger um die Menge als um den Preis an kalten Tagen und im Extremfall um die Frage, wer überhaupt noch Gas bekommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Füllstand: 60,5 % am 16.10.2026, knapp 150 Milliarden kWh. Vor einem Jahr waren es 75,5 %.
  • Rechnung: Im letzten Winter mussten die Speicher zusätzlich zu allen Importen 134 Milliarden kWh liefern. Ein gleicher Winter ließe sie fast leer zurück.
  • Leistung: Je leerer ein Speicher, desto weniger Gas gibt er pro Tag ab. Kritisch sind kalte Tage im Februar und März.
  • Versorgung: Die Bundesnetzagentur hält die Versorgung für gesichert. Für einen sehr kalten Winter kommen die Speicherbetreiber in ihren Berechnungen auf leere Speicher schon Anfang Februar.
  • Preis: Gas für November kostet am Markt 8,96 ct/kWh, vor einem Jahr waren es 3,18 ct/kWh.
  • Schutz: In einer Gasmangellage sind Haushalte und Betriebe ohne Leistungsmessung geschützt, Betriebe mit Leistungsmessung nicht.

Unsicher, wie Ihr Gasvertrag für den Winter aufgestellt ist? Schicken Sie uns Ihre letzte Gasrechnung, wir prüfen sie unverbindlich.

Wie voll sind die Gasspeicher?

Am 16. Oktober 2026 lagen in den deutschen Speichern 149,62 Milliarden kWh, das sind 60,5 % der Kapazität von rund 247 Milliarden kWh. In keinem der fünf Vorjahre stand der Füllstand zu diesem Datum so niedrig.

JahrFüllstand am 16. Oktober
202660,5 %
202575,5 %
202497,2 %
202398,4 %
202296,1 %
202171,7 %
Quelle: Bundesnetzagentur, GIE AGSI+

Im letzten Winter mussten die Speicher zusätzlich zu allen Importen 134 Milliarden kWh liefern, so Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Zieht dieser Winter genauso viel, blieben vom heutigen Stand rund 16 Milliarden kWh übrig. Das entspricht dem Gasverbrauch Deutschlands an etwa vier Januartagen.

Bis zum Winterbeginn kommt noch etwas dazu, unter anderem durch Zusatzkäufe des bundeseigenen Händlers SEFE. Am Ende stünden die Speicher dann bei rund 8 bis 10 %. Im letzten Frühjahr lag der Tiefstand noch bei gut 20 %.

Warum ein fast leerer Speicher weniger liefert

Ein Gasspeicher gibt umso weniger Gas pro Tag ab, je leerer er ist. Der Grund ist der Druck: Mit sinkendem Füllstand fällt er, und mit ihm die Ausspeicherleistung. Wie bei einem Fahrradreifen, aus dem prall gefüllt die Luft zischt und fast platt nur noch ein müdes Pffft kommt.

Das ist auf europäischer Ebene amtlich beschrieben und beobachtet:

  • ENTSOG, der Verband der europäischen Gasnetzbetreiber, schreibt im Winterausblick 2026/27: Ein niedrigerer Speicherstand führt zu einer geringeren Ausspeicherleistung, vor allem wegen des sinkenden Drucks. Kältetage und Kälteperioden erwartet ENTSOG typischerweise spät im Winter, also dann, wenn die Speicher am leersten sind.
  • ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, hat es im letzten Winter beobachtet. Laut ihrem Winterbericht 2025/26 trugen die niedrigen Speicherstände dazu bei, dass die Entnahme Ende Februar und im März nachließ.

Die Menge über den ganzen Winter lässt sich mit zusätzlichem Flüssiggas ausgleichen. Die Leistung an einem einzelnen kalten Tag nicht: Ein fast leerer Speicher gibt dann schlicht weniger her, egal was das Gas kostet.

Was Bundesnetzagentur und Speicherbetreiber sagen

Für einen normalen Winter sind sich die Fachleute einig: Das Gas reicht. Für einen sehr kalten Winter sehen dieselben Stellen Engpässe.

  • Bundesnetzagentur: In ihrer Lagebewertung vom 16.10.2026 hält sie die Versorgungssicherheit für gewährleistet und das Risiko einer angespannten Lage für gering. Einen vergleichsweise niedrigen Speicherstand zum Winterende hält sie aber für wahrscheinlich.
  • INES, der Verband der Speicherbetreiber, kommt in seinen Szenarien vom September für einen normalen oder warmen Winter zu einer gesicherten Versorgung. Für einen sehr kalten Winter wie 2010 könnten die Speicher schon Anfang Februar 2027 leer sein. INES hat dabei mit 77 % Füllstand am 1. November gerechnet, tatsächlich werden es eher 63 bis 65 %.
  • ENTSOG rechnet im Winterausblick für einen kalten Winter damit, dass die EU ihren Gasverbrauch um 7 bis 12 % senken muss. Die Speicher stünden Ende März EU-weit bei 11 %.
  • Trading Hub Europe, zuständig für den deutschen Gasmarkt, schreibt zusätzliche Absicherung gezielt für Februar und die erste Märzhälfte 2027 aus.

Zur Einordnung: Die INES-Szenarien sind Modellrechnungen, keine Prognosen. Sie unterstellen zudem keinen Verbrauchsrückgang bei hohen Preisen.

Was das für den Gaspreis heißt

Gas für November kostete am 19.10.2026 am Markt 8,96 ct/kWh, fast das Dreifache des Vorjahres. Am 17.10.2025 waren es 3,18 ct/kWh. Damit liegt der europäische Gaspreis so hoch wie seit Ende 2022 nicht mehr.

Was fehlt, muss als Flüssiggas per Schiff kommen, und um diese Schiffe bietet auch Asien mit. Die Analysten von Energy Aspects halten für diesen Winter je nach Szenario Preise zwischen 6,00 und 21,00 ct/kWh für möglich. Den Ausschlag geben das weltweite Flüssiggas-Angebot und das Wetter.

Wer in einer Gasmangellage noch Gas bekommt

Solange der Markt funktioniert, regelt der Preis die Knappheit. Gas wird so teuer, dass Betriebe ihren Verbrauch drosseln, und wer variabel einkauft, spürt das zuerst. Reicht auch das nicht, ruft die Bundesregierung die Notfallstufe aus. Dann entscheidet die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler, wer noch Gas bekommt. Derzeit gilt die Frühwarnstufe, die erste von drei Stufen.

Wer geschützt ist, regelt § 53a EnWG:

GeschütztNicht geschützt
HaushalteBetriebe mit Leistungsmessung (RLM)
Betriebe mit Standardlastprofil (SLP) im VerteilernetzIndustrie und größere Gewerbebetriebe
Grundlegende soziale Dienste
Fernwärme, soweit sie diese Kunden versorgt

Bei nicht geschützten Kunden wird zuerst reduziert. Eine feste Abschaltreihenfolge gibt es aber nicht: Die Bundesnetzagentur wägt im Einzelfall ab, etwa nach Folgeschäden und Bedeutung für die Versorgung.

Ob Ihr Betrieb Leistungsmessung hat, steht auf Ihrer Gasrechnung: RLM bedeutet registrierende Leistungsmessung, SLP Standardlastprofil.

Was Betriebe jetzt tun können

Vier Punkte, die sich vor dem Winter klären lassen:

  1. Messart prüfen: Steht auf der Gasrechnung RLM, gehört Ihr Betrieb in einer Gasmangellage nicht zu den geschützten Kunden.
  2. Vertrag prüfen: Kaufen Sie zum Festpreis oder variabel nach Börsenpreis? Wie lange läuft der Vertrag, und welche Klauseln erlauben dem Lieferanten Preisanpassungen? Wer variabel einkauft, trägt Preisspitzen an kalten Tagen voll.
  3. Beschaffung für 2027 und 2028 planen: Gas für 2028 kostet am Terminmarkt deutlich weniger als für 2027. Wer die Laufzeit geschickt schneidet, muss nicht alles im teuersten Jahr fixieren.
  4. Ernstfall durchspielen: Welche Prozesse ließen sich bei einer angeordneten Reduktion herunterfahren? Ist ein Wechsel auf einen anderen Energieträger möglich? Wer ist intern zuständig, wenn der Netzbetreiber anruft?

Gasvertrag prüfen lassen: So helfen wir

Deutsche Energien Partner ist Energiemakler für Strom und Gas und arbeitet für Gewerbe und Industrie. Wir prüfen, wie Ihr Gasvertrag für diesen Winter aufgestellt ist, und holen für die Lieferjahre ab 2027 Angebote mehrerer Lieferanten ein. Dabei sind wir an keinen Lieferanten gebunden.

Gasvertrag prüfen lassen: Name, E-Mail, Postleitzahl und Jahresverbrauch genügen. Am schnellsten geht es mit Ihrer letzten Gasrechnung; Laufzeit und Preismodell klären wir danach per E-Mail. Bei einem Wechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger.

Für Sie kostenlos: Der Lieferant zahlt uns eine Provision, die im angebotenen Preis enthalten ist; ein Honorar zahlen Sie nicht. Ob Sie abschließen, entscheiden Sie. Mehr zu unseren Leistungen für Gewerbe und Industrie.

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    Häufige Fragen

    Wie voll sind die deutschen Gasspeicher?

    Am 16. Oktober 2026 zu 60,5 %. Ein Jahr zuvor waren es 75,5 %.

    Droht im Winter 2026/27 eine Gasmangellage?

    Die Bundesnetzagentur hält die Versorgung für gesichert. Für einen sehr kalten Winter kommen die Speicherbetreiber in ihren Modellrechnungen auf leere Speicher schon Anfang Februar.

    Warum liefern leere Gasspeicher weniger Gas?

    Mit sinkendem Füllstand fällt der Druck im Speicher und damit die Ausspeicherleistung. Das beschreibt auch der europäische Netzbetreiberverband ENTSOG.

    Welche Betriebe sind in einer Gasmangellage geschützt?

    Betriebe mit Standardlastprofil im Verteilernetz, dazu Haushalte, soziale Dienste und Fernwärme für diese Kunden. Betriebe mit Leistungsmessung sind nicht geschützt.

    Woran erkenne ich, ob mein Betrieb Leistungsmessung hat?

    An der Gasrechnung: RLM steht für registrierende Leistungsmessung, SLP für Standardlastprofil.

    Schützt mich ein Festpreisvertrag?

    Vor Preisspitzen in der Regel ja, je nach Vertragsklauseln. Vor einer angeordneten Reduktion in der Notfallstufe schützt kein Vertrag.

    Quellen

    Rechtlicher Hinweis

    Dieser Beitrag fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und gibt den Stand der letzten Aktualisierung wieder. Er dient der allgemeinen Information und ist weder Rechts- noch Anlageberatung. Szenarien und Prognosen Dritter geben deren Einschätzung wieder und sind keine Vorhersage.

    Wir haben die Angaben sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt. Weil sich Füllstände und Preise täglich ändern, übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die Mitteilungen der Bundesnetzagentur, Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihres Lieferanten. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.

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